Bussineslounge 20h
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Vermieter ist Michael Mascher Vermietung und Verpachtung, Postgasse 3, 9500 Villach
Mieter ist die jeweils den Mietgegenstand buchende bzw. mietende natürliche oder juristische
Person.
Der Vermieter vermietet stundenweise Veranstaltungsräumlichkeiten bzw. Büroräumlichkeiten.
2. Mietgegenstand:
Als Mietgegenstand gilt die laut Buchung angemietete Büro-/Veranstaltungsräumlichkeit samt
Zubehör.
Der Mieter verpflichtet sich die beigestellten Einrichtungsgegenstände und Gebrauchsgegen-
stände schonend und pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden, die dem Vermieter aus einer unsach-
gemäßen und sonstigen vertragswidrigen Behandlung des Mietgegenstandes, Einrichtungsge-
genstände und Gebrauchsgegenstände durch den Mieter oder Dritte entstehen.
3. Vereinbarung:
Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich als Geschäftsraum für Bürotätigkeiten bzw.
Veranstaltungen verwenden.
4.
Der Mieter hat zur Kenntnis genommen, dass die Gruppenarbeitsplätze nicht separat verschließ-
bar sind. Der Mieter erklärt, dass die Räumlichkeiten für den von ihm beabsichtigten geschäft-
lichen Zweck geeignet sind und der Vermieter keine wie auch immer geartete Haftung für die
Eignung des Mietgegenstandes trifft.
5. Beginn und Dauer:
Das Mietverhältnis besteht für den Zeitraum der online gebucht wurde.
6. Miete:
Die Raummiete ergibt sich aus der in der Onlinebuchung vereinbarten Preis. Die Raummiete
ist binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung an den Vermieter zu bezahlen.
7. Wertsicherung:
Für Dauermietverhältnisse über 12 Monate wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Miete ver-
einbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit gilt der von der Index-Austria monat-
lich verlautbare Verbraucherpreisindex 2020 oder der an seine Stelle tretende Index. Als Be-
zugsgröße für die Wertsicherung dient die für den Monat in dem der Mietvertrag abgeschlossen
wurde errechnete und bekanntgegebene Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben
oder nach unten bis einschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jeder
Überschreitung nach oben oder nach unten neu zu berechnen, wobei stets die erste, außerhalb
des jeweiligen geltenden Spielraumes, gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neu-
festsetzung des Hauptmietzinses als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden
hat. Innerhalb der ersten 12 Monate ab Beginn des Mietverhältnis kann es zu keiner Indexan-
passung kommen.
8. Übergabe/Investitionen:
Der Mieter ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters jegliche, bauliche
Veränderung am Mietobjekt untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt stets in einwand- und schadfreiem Zustand zu hal-
ten und für allfällige Beschädigungen die von ihm oder zurechenbaren Dritten vorgenommen
wurden, zu haften.
9. Untervermietung:
Die gänzliche oder teilweise Unter- bzw. Weitervermietung des Mietgegenstandes wird aus-
drücklich ausgeschlossen.
10. Rückgabe des Mietobjektes:
Weist das Mietobjekt nach Rückstellung überdurchschnittliche Abnutzung auf kann der Ver-
mieter die deshalb auflaufenden Adaptierungs-
, Renovierungs- und Reinigungskosten dem
Mieter in Rechnung stellen.
11. Nutzungsbedingungen Internet:
NUTZUNGS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGSVEREINBARUNG FÜR DIE
INTERNETNUTZUNG
11.1. Geltungsbereich:
Durch den Abschluss des Mietvertrages lt. erfolgter Onlinebuchung wird dem Mieter für den
Zeitraum der Mietdauer gestattet den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Internetzugang
unter den nachfolgenden Bedingungen im angemessenen Umfang (Fair Use) zu nutzen.
Die Zugangsdaten erhält der Mieter auf Anfrage beim Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich
die Zugangsdaten geheim zu halten und an keinen Dritten weiterzugeben.
11.2. Datenschutzbestimmung:
Der Vermieter ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Internetnutzung
erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Da-
tum, Uhrzeit, aufgerufenen Internetseiten, IP-Adressen, etc.) gemäß den geltenden Daten-
schutzbestimmungen zu erheben und zu speichern. Dies erfolgt zur Sicherung des Vermieters,
um sich gegen unzulässige Nutzung des Internets durch den Mieter abzusichern.
Die personenbezogenen Daten werden nach fünf Jahren, ab der letzten Nutzung des Internet-
anschluss durch den Mieter, vom Vermieter gelöscht.
11.3. Leistung und Verfügbarkeit:
Die Bereitstellung des Internetzugangs durch den Vermieter wird im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten.
Der Vermieter gewährleistet, dass jedes Büro bzw. die einzelnen Arbeitsplätze außerhalb der
Büros über ein eigenes VLAN (Virtual Local Area Network) verfügen, das mit dem Sicher-
heitsstandard WPA 2 verschlüsselt ist.
Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnamen oder ähnliches, können nicht
ausgeschlossen werden.
Einen Anspruch auf tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung, Zuverlässigkeit oder Geschwindigkeit
des Internets für irgendwelchen Zweck besteht nicht.
11.4. Haftungsausschluss:
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter aufgrund von Cyberkriminalität (z.B.
Hacking) entstehen.
Durch die Nutzung bzw. nicht Nutzbarkeit des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses und
Netzwerken (sowohl LAN, WLAN oder VLAN), trotz bestehender Verschlüsselung mit dem
Sicherheitsstandard WPA 2, entstehen.
Der Ersatz von Schäden jeglicher Art, die nicht auf eine fehlende WPA 2 Verschlüsselung zu-
rückzuführen sind, inklusive Folgeschäden dritter und Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist, so-
weit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Mieter trägt daher auch die alleinige Verantwortung für eigene Inhalte, sowie für die Nut-
zung von ihm verwendeter fremder Inhalte. Sollte durch diese Daten oder durch die Nutzung
derselben ein Schaden entstehen, ist der Mieter dafür selbst verantwortlich.
Sollte der Vermieter diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so hat der Vermieter das
Recht, sich am Mieter schad- und klaglos zu halten.
11.5. Virenschutz:
Der Mieter hat selbst dafür zu sorgen, dass auf seinen Endgeräten für einen ausreichenden
Schutz vor schadhaften Programmen (Viren) oder Eindringversuchen (hacking) aus dem Inter-
net sowie für die Sicherung ihrer Daten, Sorge zu tragen haben. Der Mieter übernimmt keine
Haftung welcher Art auch immer für Schäden an eigenen Daten sowie Hard- und Software des
Mieters aufgrund der Nutzung des vom Vermieter bereitgestellten Internetzugangs.
11.6. Rechtswidrige Nutzung:
Dem Mieter ist es untersagt, über den bereitgestellten Internetanschluss kostenpflichtige
Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem Vermieter gegenüber Forderungen entstehen las-
sen.
Jede Nutzung, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche,
markenrechtliche, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt, ist unzuläs-
sig.
Dem Mieter ist es weiters untersagt Server oder sonstige Dienste zu betreiben.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass er einen solchen Rechtsverstoß begangen hat,
hat er die Pflicht, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten.
11.7. Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen:
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter
den zur Verfügung gestellten Internetzugang einzuschränken oder vollständig zu sperren.
12. Schlussbestimmungen:
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass allfällige Erklärungen und Handlungen, solange nicht
rechtsverbindlich sind, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind. Sämtliche Abänderungen
bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen sohin zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für das Abgehen der Schriftformvereinbarung.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungs- und Haftungsbeschränkungsverein-
barung rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestim-
mung nicht berührt werden. Die ungültigen Bestimmungen werden schnellstmöglich durch
neue Bestimmungen ersetzt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich
zulässige Bestimmung, die den mit der unwirksamen Bestimmung gewollten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.
13. Gerichtsstandvereinbarung
Gerichtsstandsvereinbarung für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird sowohl
die internationale als auch die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Villach
vereinbart.
14. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw.
nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksam-
keit des übrigen Vertrages bzw. der AGBs nicht berührt. An die Stelle der Unwirksamkeit einer
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und undurchführbare Regelung treten,
deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien
mit der Unwirksamkeit oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Hausordnung:
Die Vermieterin verpflichtet sich gegenüber den Mietern folgende Regel zu beachten und ein-
zuhalten:
1. Die Eingangstüre ist ausnahmslos immer zu verschließen. Nutzer ohne gültige Buchung
und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze blockieren und in Anspruch nehmen.
2. Die Mieterin haftet für ihre Gäste und Kunden.
3. Das Rauchen in den gesamten Mieträumlichkeiten ist strengstens verboten.
4. Das Mitnehmen von Tieren in die gesamten Mieträumlichkeiten ist strengstens verbo-
ten.
5. Die allgemeinen Teile des Mietgegenstandes, Vorraum, WC- Anlagen etc. sind scho-
nend zu behandeln und sauber zu halten.
6. Bei Verlassen des Arbeitsplatzes und der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle
Elektrogeräte (Lampen, Rechner, Bildschirme, etc.) ausgeschalten sind.
7. Die Mülltrennung ist einzuhalten.
8. Bei einem Verstoß gegen die vereinbarte Hausordnung behält sich die Vermieterin vor
sich gegenüber dem Mieter schad- und klagslos zu halten und das Mietverhältnis fristlos
zu beenden.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die CO-Quartier_Postgasse diese Website bereitstellt.
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